Unser kätzisches ABC ist ein Leitfaden, der die Problematik bei der Wurzel packt und sich nach geltenden Gesetzen richtet. Wir alle sind in der Verpflichtung: "Das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben
und Wohlbefinden zu schützen" (Tierschutzgesetz §1, Satz 1)
Der Mensch ist Nutzniesser der Katze: Als Schmusetiger oder Mäusefänger. Egal welche Rolle die Katze spielt, der Mensch darf sich seiner Verantwortung nicht entziehen.
A. Aufklärung
1. Kastration
Unter Einbeziehung der Gemeinden müssen die Bürger (Katzenhalter und
Nicht-Katzenhalter) über die Wichtigkeit einer rechtzeitigen Kastration aufgeklärt werden. Flächendeckende Kastrationen sind die Lösung. Die Kastration einiger Katzen an einer Stelle hilft nur
kurzfristig.
Es ist nicht ausschlaggebend, ob es sich bei den Tieren um eigene oder zugewanderte Hauskatzen handelt. Die Verantwortung gegenüber dem Tier bleibt die gleiche. Das ist keine Idee von fanatischen
Katzenliebhabern sondern ist im Gesetz nachzulesen.
2. Kennzeichnung
Gekennzeichnete und registrierte Tiere können umgehend einem Besitzer zugeordnet werden. Dem Besitzer bleibt das Bangen um den Verbleib des Tieres erspart.
Streuner, die kastriert wieder in ihrem Revier ausgelassen werden, müssen ebenfalls gekennzeichnet sein. Findet sich ein Tier ein, das noch nicht gekennzeichnet ist, ist davon auszugehen, daß es noch
nicht kastriert ist.
Tot aufgefundene Katzen werden von den Gemeinden in der Tierkörperverwertung beseitigt. Sie werden nicht auf eine Kennzeichnung untersucht. Der Besitzer erfährt nichts über den Verbleib seines
Tieres.
Hier schaffen wir Abhilfe: Abholung und Untersuchung auf Kennzeichnung/ Meldung bei den entsprechenden Stellen (Fundamt, Tierschutzvereine etc) / ggfs. Fotografieren / Aufbewahren. Sollte in einem
angemessenen Zeitraum kein Besitzer ausfindig gemacht werden, wird das Tier der Sammeleinäscherung zugeführt.
3. Aufmerksamer Umgang mit freilaufenden Katzen
Für angebliche Streuner fühlt sich niemand zuständig. Sehr oft haben diese Tiere eine Kennzeichnung und werden von ihren Familien vermißt. Werden diese Tiere entsprechend gemeldet, kann viel Leid -
für Mensch & Tier - vermieden werden.
Wie können neue Bürger im eigenen Viertel ihre Katze vorstellen? Ganz einfach: Einen Flyer in den Postkasten geworfen: "Hallo, ich bin neu hier und wohne in Straße Hausnr. Sollten Sie mich finden,
dann verständigen Sie bitte meine Familie namens Mustermann unter der Telefonnummer......."
B. Unterstützung
1. von Privatpersonen und Vereinen im Umgang mit Behörden und Ämtern sowie bei der Durchsetzung geltender Gesetze - zum Wohle der Tiere
2. bei Kastrationsaktionen
3. bei der Rückvermittlung von Katzen, tot oder lebendig.
C. Betreuung
1. Notleidender Katzen
Einrichten von Futterstellen für Streuner
tierärztliche Versorgung
2. Patenschaften
Alte und kranke Streuner werden ihren Bedürfnissen entsprechend auf Gnadenplätzen untergebracht und mit Hilfe von Paten versorgt.
Tierschutz ist Staatsziel
Wir informieren Gemeinden über diese Problematik, bieten Lösungsansätze sowie wie unsere aktive Mithilfe an.
Alles ziemlich aufwendig? Keineswegs!
Wie alles Neue bedarf es Übung und Konsequenz. Wir klären mit unserem Leitfaden auf und unterstützen Privatpersonen, Tierschutzvereine und Behörden ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Diese Vorgehensweise erspart nicht nur Zeit und Geld, sondern auch viel unnötiges Leid.
Das bringt sowieso nichts? Weit gefehlt!
Wir sind zu allem bereit und werden uns nicht abbringen lassen,
den Tieren unsere Stimme zu geben und ihnen zu dem im Gesetz
verankerten Recht zu verhelfen.
Radikal? Überhaupt nicht! Nur fest entschlossen!
Unser Wirkungskreis umfaßt vor allem die Landkreise Landsberg,
Fürstenfeldbruck, Starnberg und Augsburg.
Wir legen Wert auf ein friedliches Miteinander und treten nicht in Konkurrenz mit bereits vorhandenen Vereinen oder Organisationen. Um Mißverständnisse zu vermeiden und Treffen
effektiv zu gestalten, haben wir Umgangsregeln schriftlich festgehalten.
Bei den von uns organisierten Veranstaltungen gibt es weder Fleisch
noch Fisch.
Unser Ziel: Das Wohl der Tiere
Stand vom 30. April 2012
|
|