Jedoch handelt es sich hierbei um ein Fundtier, das bei der zuständigen Behörde gemeldet werden muß. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, machen Sie sich der Fundunterschlagung strafbar.
"Wir können doch nicht alle Katzen melden!
...oder eine herrenlose Katze, dafür ist doch die Gemeinde nicht zuständig, oder?"
Doch! Denn nur so wird das Problem der unkontrollierten Vermehrung bekannt.
Außerdem: Nur das ist der korrekte rechtliche Weg.
War das Tier wild und nicht zugänglich kommt allzu oft die Aussage: Eine Wildkatze. Die Wildkatze ist als einheimisches Tier natürlich kein Fundtier und sieht der allgemeinen "Hauskatze" auch in keinster Weise ähnlich. Sie lebt vor allem im Bayerischen Wald und steht unter Naturschutz und darf keinesfalls eingefangen und kastriert werden.
Sie sehen also, alles nicht so einfach. Vor allem auch, da sich viele der Problematik nicht bewußt sind und sich bisher auf fehlerhafte Aussagen verlassen haben und diese aus Unwissenheit weiter verbreiten.
Wir wollen daher durch konsequente Verfolgung und Aufklärung zu einem besseren Verständnis und zu weniger Leid mit beitragen und sehen uns auch als unterstützender Partner.
Lassen Sie sich nicht beirren.
Wenn Sie ein Haustier gefunden haben, verletzt oder unverletzt, wild oder zahm, melden Sie sich bei uns.
Weitere interessante Informationen zu diesem Thema erhalten Sie beim
Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh und dem Tierschutzverein Penzberg
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